Allgemeine Geschäftsbedingungen der Andre Leers Immobilien GmbH

  1. Die von der Andre Leers Immobilien GmbH dem Auftraggeber überlassenen Angebote und Mitteilungen dürfen von diesem nur für sich selbst verwendet werden; jedoch unbefugter Gebrauch, insbesondere die Weitergabe an Dritte, rechtfertigt die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in Höhe der Provisionszusätze gem. Ziff. 3c) der folgenden Allgemeinen Bedingungen.

  2. Die Andre Leers Immobilien GmbH haftet nicht für die Richtigkeit der ihr von dem Eigentümer des Objektes gemachten Angaben, sie schließt die Haftung für eine eventuelle Unrichtigkeit der ihr gemachten Angaben und für alle ihr nicht selbst bekannten Umstände aus.

    1. Eine Provisionspflicht entsteht bei folgenden Geschäften

      • Abschlüsse, die mit einem von der Andre Leers Immobilien GmbH nachgewiesenen Käufer, Mieter oder Pächter innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss getätigt werden; hierzu gehören auch Ersatz-, Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte, die im Zusammenhang mit einem derartigen Abschluss stehen.
      • Die Provisionspflicht entsteht unabhängig davon, ob der Vertrag nach dem Angebot der Andre Leers Immobilien GmbH oder davon abweichend (z.B. bei der Preisgestaltung) zustande kommt.
      • Die Ausübung eines vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrechts nach Abschluss eines Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht.

    2. Mit Vertragsabschluß über das nachgewiesene oder vermittelte Objekt ist die Provision fällig.

    3. Bei einem durch Nachweis oder Vermittlungstätigkeit der Andre Leers Immobilien GmbH zustande gekommenen Kaufvertrages beträgt die Maklerprovision 5,95 % inklusive der geltenden Mehrwertsteuer vom effektiven Kaufpreis; dieser Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von der Andre Leers Immobilien GmbH nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird.

      Bei Vermietung von Wohnraum 2,38 Mieten inkl. MwSt., bei Vermietung von Gewerbefläche, 3,57 Mieten inkl. MwSt., zu zahlen jeweils vom Mieter.

  3. Vom Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich abgefasst und von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.

  4. Ohne schriftliche Vollmacht sind Mitarbeiter der Andre Leers Immobilien GmbH nicht berechtigt, Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, mit dem Auftraggeber zu treffen; werden dennoch Abreden getroffen, so werden sie nur dann rechtsgültig, wenn sie von der Andre Leers Immobilien GmbH schriftlich genehmigt werden.

Mitglied im ivd

Rufen Sie uns an:
(06078) 75 900